Schleich dich.
15. Januar 2010
Hans Wolfshaut kriegt hier in der Grünen Villa keinen Fuß mehr auf den Boden. Spart ja auch Geld.
Weiteres Geld sparen wir jetzt, wenn wir keine hübschen, kleinen Plastiktiere, -saurier, -elfen und/oder Schlümpfe mehr kaufen. Und das ist wirklich schade, denn die gefielen uns richtig gut.
Tja, wer abmahnt, kann sich schleichen.
*****
Ich danke aufrichtig für den Hinweis in den Kommentaren, der mich sehr, sehr nachdenklich macht.

15. Januar 2010 um 12:49
Jawoll!
Habe gestern von einem Freund ein Mail bekommen mit dieser neuen Ungeheuerlichkeit und gleich mal bei mir darüber berichtet. Daß man die Viecher auch nicht durchbohren sollte, um sie zu Taschenbaumlern zu machen, erzählte mir vor einiger Zeit meine Freundin. Der Hersteller nennt das sinngemäß eine “bauliche Veränderung”! Inwieweit das nun strafbar ist oder man dann auch verklagt wird, wusste sie nicht mehr. Ist mir auch langsam wurscht, am besten verkauft man nichts mehr (habe ich bisher auch nicht), sondern tauscht oder adoptiert…das ist dann rein privat.
Kopfschüttelnde Grüße
Conny
15. Januar 2010 um 13:06
ooch nöö, nich die schleichtiere! womit soll der kleine drachen denn dann bitte spielen?
15. Januar 2010 um 13:11
…hmm, nix gelernt aus dem Pfotendesaster, die Herren von der Industrie…..
*hier kam es zu einem dramatischen Einbruch der Umsätze von Herrn HW, ganze 5 Pullis NICHT gekauft, wie sonst üblich zu Weihnachten….
GsD sind meine 3 schon fast aus dem Plastiktierchenalter raus
15. Januar 2010 um 13:34
Das Thema wächst sich aus….ich selbst mache Teddybären und habe sie anfangs unter dem Namen “Herzblatt-Bären” angeboten….. das gab Ärger mit - unvorstellbar aber wahr - der ARD! weil es eine Vorabendsendung mit dem Namen “Herzblatt” gab!!! Ich hab mich auf gar nix eingelassen, den Namen auf “Teddys für’s Herz” geändert und mich im Stillen grün und blau geärgert. Das Ganze finde ich nur lächerlich… allerdings bin ich schon sehr gespannt, wer als nächstes einen Grund findet irgend jemanden wegen irgendwas abzumahnen!
15. Januar 2010 um 14:10
naja aber man muss ja schon etwas differenzieren.
zu aller erst hat die firma schleich eine abmahnung geschickt, woraufhin h die herstellerin der bären eine gerichtliche klärung bevorzugt hat.
zweitens mit einem gewinn von jährlich 5000€ ist das keine hobbynäherin sondern schon ein solides gewerbe. drittens die abmahnung eines nutzers des namnes schleich im eigenen produktnamen ist schon was anderes als die generelle abmahnung aller nutzer von stilisierten pfoten.
finde ich zumindest.
ansonsten allen einen schönen tag
15. Januar 2010 um 14:20
Nun, die haben sich hier bisher nicht eingeSCHLICHEN, denn ich fand sie immer zu teuer!
Und jetzt erst recht nicht mehr!
Gruß Uschi
15. Januar 2010 um 14:24
ja, da muss ich mich Frau Namenlos anschließen.
Hierzu gibt es halt Namen und Markenrechte… ansonsten hätte Frau Schleich wohl kaum Ihre Schleich-Bären beim Patentamt angemeldet…es ist ein völlig normaler Ablauf, dass Ähnlickeiten in der Namengebung an denjenigen gemeldet werden, der bereits einen Markennamen eingetragen hat und dies kostet den Hersteller ja auch nicht nur eine Kleinigkeit.
Wenn es dann noch diese Ähnlichkeit im Kerngeschäft gibt - ist die Sache für den Verbraucher auch eher verwirrend und irgendwie ja auch zu seinem Schutz. Und Schleich kennt man nunmal…wenn man keine Kinder hat dann war man zumindest selbst eins und ich mag Schlümpfe heute noch. Frau Schleich abzumahnen ist doch ein netter Zug, was sie dann daraus macht - ist iht Bier. Ich liebe sie dennoch die kleinen blauen Freunde :o)
15. Januar 2010 um 14:40
ich lese einen Gewinn von 500 Euro,
wo steht denn was von 5000 ?
15. Januar 2010 um 14:49
Ich sehe schon den Sinn und Zweck von Markenrecht. Nichtsdestotrotz ist “Schleich” nunmal auch ihr Name. Und Schleichbären haben nichts mit der Firma Schleich zu tun, diese schon mal garnicht. Obendrein hat die Frau einen Gewinn von 500,- Euro, das ist zwar nett, aber garantiert nicht solide :-)
Dürfen wir nun keine Schleichwege mehr gehen? Was ist mit den armen Blindschleichen? Oder gar mit Schleichwerbung? Die bekommt in diesem Zusammenhang ja sogar eine gegenteilige Bedeutung!
Markenrecht ist in Ordnung. Doch eine genaue Definition der “Marke” und was diese umfasst, daran hapert´s. Arme namenlose Plüschbären.
15. Januar 2010 um 14:53
@ Frau Namenlos: der Gewinn liegt wohl eher bei 500.- wenn ich das bei Sp.-Online richtig gelesen habe.
Und besteht zwischen Stoff-Unikaten und Plastikimporten tatsächlich eine Verwechselungsgefahr?
Ich kann Schleich verstehen, daß sie ihren Marke schützen wollen. Ich bin mir nicht sicher, ich hatte vor 2 Jahren wegen der Markenregistrierung ein Gespräch mit einer befreundeten Fachanwältin…inwiefern diese Rechtsgeschichte auch auf Eigennamen bezieht. Vielleicht solte die betreffende Dame einfach ihren Vornamen dazunehmen…
15. Januar 2010 um 14:57
hmpf… bin gespannt wie das ausgeht und drück der dame die daumen
muss sie sich den jetzt eigentlich auch umbenennen?
immerhin ist sie ja ne orginal schleich…darf sie sich so nennen?
15. Januar 2010 um 15:05
… einfach nur traurig.
15. Januar 2010 um 15:34
hoppla! diesen fall mit dem von jackass zu vergleichen, das haut so nicht ganz hin.
Zitat aus dem Artikel:
“Aufgrund der Situation von Frau Schleich als Kleingewerbetreibende haben wir dabei bewusst zunächst keine weiteren Ansprüche geltend gemacht und sind auch in ihrem Fall sehr respektvoll und mit viel Verständnis auf sie zugegangen”, erklärte das Unternehmen. “Insbesondere haben wir keinerlei Geldforderungen gestellt, insbesondere auch keine Erstattung von Abmahnkosten gefordert.”
gerade der fall “jackass ./. taz” zeigt doch, wie es jemandem geht, der seine “marke” nicht beschützt.
für das vorgehen mit augenmaß verdient die firma schleich jedenfalls meinen respekt.
15. Januar 2010 um 15:39
sehe ich aus so wie herr hoppenstedt. die firma schleich hat sich m.e. völlig korrekt und fair verhalten.
15. Januar 2010 um 16:33
jepp, das ist richtig, Herr Hoppenstedt.
Ich schließe jetzt mal ganz vorsichtig nicht mehr aus, dass ich da Äpfel und Birnen vergleiche. Denoch. Warum? Sieht man ernsthaft eine Gefahr in einer Bärchennäherin? Die ihre Produkte SchleichBÄREN nennt?
Ja, sie verhalten sich nicht so wie der böse Wolf. Ein überflüssiges Machtspielchen ist es aber trotzdem.
15. Januar 2010 um 17:11
nunja, frau schleich lässt sich bereitwillig auf dieses machtspielchen ein. die fa. schleich hat die pflicht, ihre marke zu schützen, um seine markenansprüche auch in der zukunft durchsetzen zu können. so sind die spielregeln. bei aller sympathie für frau schleich und ihre teddys: aber die “kleinen” haben nicht immer recht.
15. Januar 2010 um 17:15
Jana, ich versuche mir gerade darüber klar zu werden, warum mich diese Geschichte so sauer macht. Ich schließe gar nicht mal das Robin Hood-Syndrom aus :)
Ich schätze mich stört, dass seitens der Firma solch ein Aufwand betrieben wird. Sieht man dort ernsthaft die Marke gefährdet von einer Frau die ein paar Plüschbären im Jahr näht?
Klar. Ab wann IST denn eine Marke ernsthaft gefährdet?
Ich kriegs´s noch nicht klar im Kopf, was mich so stört.
15. Januar 2010 um 17:17
In einem anderen Blog las ich folgende Darstellung (die sich mit der von Herrn Hoppenstedt ungefähr deckt), und ich finde das ganz vernünftig…
http://florianb.posterous.com/der-social-media-mob-und-schleich-baren
Man muss vorsichtig sein und die Firmen nicht per se verurteilen, denke ich…
15. Januar 2010 um 17:18
Als Ergänzung für alle, die dem Link nicht folgen wollen, weil zu aufwändig:
Was ist, wenn Frau Schleich Markenrecht hat und diese dann verkauft? Dann ist die Firma Schleich vielleicht durchaus in ihrem Geschäft bedroht…
15. Januar 2010 um 17:22
:)
ja, aber wenn fa. schleich immer und immer wieder ein auge zudrückt, wie sollen sie dann ihr markenrecht durchsetzen? wo ist da die grenze: bei 100 teddys oder 1 mio. jährlich? sie haben beide das selbe kerngeschäft und daher macht fa. schleich nichts falsch, auch von der moralischen seite her. denn sie haben - wie oben schon mehrfach erwähnt wurde - auf eine teure abmahnung verzichtet.
captcha: probably whims.
(vermutlich alles nur launen;))
15. Januar 2010 um 17:24
jana, scrapleo - siehe meine Artikelergänzung.
Ich denke immer noch und sage danke für´s Gedankenanschubbsen.
Soll ja keiner behaupten, die Mutti ließe sich nichts sagen oder so.
15. Januar 2010 um 17:27
:)
15. Januar 2010 um 17:41
ich mag ostheimer eh lieber ;D
15. Januar 2010 um 17:48
ach, echt jetzt, hatte ich bis dato noch nix von mitgekriegt. aber wie auch bei herrn wolfshaut eine schweinerei! mit kanonenkugeln auf spatzen schießen…
ich würde es noch nachvollziehen können, wenn ein bekannter stofftierhersteller mit ähnlich klingendem namen sich beschwert hätte wegen den teddies…
da wird töchterlein wohl zukünftig auf die schleichenden elfen, die sie sammelt verzichten müssen…
lg nicole
15. Januar 2010 um 19:36
Warum will Sie sich den die Marke schützen lassen? Weil sie damit schon Preise gewonnen hat und so in der Teddyliebhaberszene einen gewissen Status erreicht und so hofft das es bald einige Euros mehr werden
Nun stellt euch mal vor in der Spielwarenabteilung stehen neben den Schleichtieren Schleichteddys - Verwechslung ist da schon vorprogrammiert
Ich finde die Firma Schleich hat sich mehr als anständig verhalten.
Und wenn ich meinen Namen schützen lassen will erscheit auf mehr als einer Seite: überprüfen Sie ob der Name vergeben ist in Ihrer Sparte - und die Suche im Markenverzeichnis spuckt auch breitwillig ähnliche Namen oder Teilnamen aus
Oder ich bemühe zumindest eine Suchmaschine
15. Januar 2010 um 19:57
Sehr schön Ihre Artikelerweiterung :O)
15. Januar 2010 um 21:16
[...] via Frau Mutti [...]
16. Januar 2010 um 08:03
Nachdem ich mich im ersten Moment schon etwas geärgert hatte, versöhnt mich der Artikelnachtrag wieder.
Und weil man es nicht oft genug sagen kann, nochmal meine Ansicht dazu:
- Frau Schleich hat eine Marke angemeldet, so fremd kann ihr das Markenrecht daher nicht sein (oder ihrem Anwalt). Erst das war der Auslöser, nicht der Verkauf der Schleichbären. Wer selbst eine Marke anmeldet, ist zumindest verpflichtet zu prüfen, ob er damit andere Marken verletzen würde. Wenn die Dame meint, es wäre keine Verwechslungsgefahr gegeben und auf ihrer Meinung beharrt, dann muss sie eben vor Gericht ziehen - oder die Marke aufgeben, weil sie für sich keine Chance sieht. Offenbar wurden ihr ja dazu genügend Möglichkeiten gegeben.
- Markeninhaber sind verpflichtet, ihre Marke zu verteidigen, sonst verlieren sie die Rechte daran. Insbesondere müssen sie ihre Marke genauso verteidigen, ob die Gegenseite nun 500 oder 500.000 EUR Gewinn macht.
Aber wie gesagt, die Verlinkung ist ziemlich gut.